1. Leistungsumfang der Fastenseminare
Zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt ein Dienstleistungsvertrag nur über die Seminarleistungen des Fastenseminars zustande. Diese
Leistungen gehen aus der Leistungsbeschreibung und dem jeweiligen Programmablauf der Fastenseminare hervor. Eventuelle Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen. Bei der
Leistungserbringung kann sich der Veranstalter auch eines Erfüllungsgehilfen bedienen.
2. Anmeldung
Die Teilnehmeranzahl ist pro Seminar (siehe Leistungsbeschreibung) begrenzt. Es ist deshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.
Als angemeldet gilt, wer sich schriftlich angemeldet hat und damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters akzeptiert hat. Nach
Eingang der schriftlichen Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich und der Vertrag geschlossen.
Die Seminargebühr ist nach erfolgter Anmeldung und Erhalt der Rechnung sofort fällig. Der Teilnehmer erhält anschließend zusätzlich
Informationen zur Fastenvorbereitung und das ausführliche Kursprogramm.
3. Rücktrittsklauseln:
Veranstalter:
Die Teilnehmerzahl ist Bestandteil der inkludierten Leistungen und dort angegeben. Ist eine
Mindestteilnehmerzahl nicht angegeben, so findet der Kurs ab der 1. angemeldeten Person statt. Bei Angabe
einer Mindestteilnehmerzahl wird folgendermaßen verfahren. Kommt die angegebene Mindestteilnehmerzahl bis 1
Woche vor Beginn der Veranstaltung nicht zustande, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Bereits gezahlte Seminargebühren
werden zurück erstattet. Die Teilnehmer erhalten ebenfalls die Seminargebühr zurück, wenn die Veranstaltung wegen eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Ereignisses wie z.B. Krankheit,
Unfall, Unwetter etc. nicht stattfinden kann. Weitergehende Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.
Teilnehmer:
Rücktrittserklärungen sind dem Veranstalter grundsätzlich schriftlich mitzuteilen. Sie muss dem Teilnehmer vom Veranstalter ebenfalls schriftlich
bestätigt werden.
Rücktrittsbedingungen für die Zahlung der Seminargebühr
Nicht in Anspruch genommene Leistungen während der Veranstaltung bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
4. Haftung:
Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Haftung für vertraglich begründete Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt. Risiken, die sich aus der Teilnahme an den Wanderungen ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung
trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter und ihre Erfüllungshilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt. Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Vierteljahr
nach Kursende.
5. Freistellung:
Die angebotenen Fastenseminare sind präventive Fastenseminare für Gesunde und dienen der Gesundheitsvorsorge. Die Veranstaltungen sind ausdrücklich
kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Die Teilnahme setzt die Unterschrift einer Freistellungserklärung voraus, in der der Teilnehmer erklärt, dass
er auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt,
er keine Ansprüche an die Initiatoren bei evtl. auftretenden Schäden am Körper, an der Gesundheit und am Eigentum stellt,
und ihm bewusst ist, dass der Veranstalter für entsprechende Schäden nicht aufkommt.
Der Veranstalter gibt keinerlei Heilversprechen, verschreibt und/oder verabreicht keine Medikamente, stellt keine Diagnosen aufgrund
gesundheitlicher Probleme und führt keinerlei Behandlungen durch. Jeder Teilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand und seine medizinische Versorgung sowie ggf. deren Fortführung selbst
verantwortlich. Konsultieren sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden ggf. auch im Vorfeld des Fastenseminars den Arzt ihres Vertrauens.
6. Ausschluss vom Seminar:
Sofern ein Teilnehmer die Fastenregeln für Gesunde nicht anerkennt und deren Durchführung für sich verweigert und/oder fortgesetzt gegen den
Grundsatz des kameradschaftlichen Miteinanders in der Gruppe verstößt, kann er/sie vom Seminar ausgeschlossen werden. Der Ausschluss begründet keine Rückerstattung der
Seminargebühren.
7. Gültigkeit:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des jeweiligen Vertrages über die Veranstaltungen zwischen dem Veranstalter und dem
jeweiligen Kursteilnehmer. Mit der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers zur Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer die Kenntnisnahme der AGB und seine Zustimmung zu diesen. Es gilt die
salvatorische Klausel.